TÄTIGKEITSFELDER

 

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Kompetent, erfolgreich, persönlich - Rechtsberatung aus einer Hand

 

Die Anwaltskanzlei Elson D. Nowell ist spezialisiert

auf US-amerikanisches Recht.

 

Als zweisprachiger US Anwalt mit langjähriger Erfahrung in Deutschland berät und vertritt Elson D. Nowell deutsche, amerikanische sowie internationale Mandanten bei privatrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen als auch gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Recht der Vereinigten Staaten. Ebenso unterstützt er seine Klienten in allen Rechtsangelegenheiten, die anglo-amerikanische Länder wie Kanada, England, Indien, Australien usw. betreffen.


Bei länderübergreifenden Rechtsangelegenheiten kooperiert die Kanzlei mit deutschen und international tätigen Rechtsanwälten und Kooperationspartnern und gewährleistet somit eine reibungslose Abwicklung und Koordination aller damit verbundenen deutschen und ausländischen Rechtsthemen.


Die Anwaltskanzlei Elson D. Nowell - Attorney at Law (USA) - vertritt und unterstützt Sie u.a. in folgenden US-amerikanischen Rechtsangelegenheiten in der deutschen oder englischen Sprache:

 

Privatrecht:


- Nachlass- und Erbschaftsrecht
- Grundstücks- und Immobilienrecht
- Unfall- und Schadensrecht
- Scheidungs- und Familienrecht
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten und Prozessbetreuung


Gesellschafts- und Handelsrecht:


- Gründung und Betreuung von Firmen und Personengesellschaften
- Joint Ventures, Handels- und Lizenz Verträge
- Merger & Akquisition Beratung, Immobilienerwerb
- Beratung bei Unternehmenssanierung
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten und Prozessbetreuung
- Unterstützung der Geschäftsführung in strafrechtlichen Verfahren

 

 

 

 

 

 

 

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